Führerscheinklassen
Klasse A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter:
- zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- zu b) 21
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Klasse AM
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 15
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 15
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
2) 17 Jahre Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. zG = zulässige Gesamtmasse
Die Fahrausbildung kann mit einem Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombiniert werden. Die praktische Prüfung kann mit Automatikgetriebe stattfinden. Es entstehen keine Einschränkungen im Führerschein.
B196
Nur in Deutschland gültig
So geht’s:
- mind. 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
- mind. 5 x 90 Minuten Praxis
- Stadt, Grundfahraufgaben, ÜL, AB
Dein Vorteil:
- Keine Theorieprüfung
- Keine Praxisprüfung
Gefahren werden dürfen:
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kw Motorleistung
- max. 0,1 kw/kg
Auswählbar zwischen Schaltung und Automatik.
Wenn du dich anmeldest und wartest, bis wir eine Gruppe von 5 Teilnehmern haben, zahlst du nur 699 €.
Wenn du nicht warten möchtest, kannst du für 799 € sofort loslegen.
Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: –
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Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
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2) 17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
zG = zulässige Gesamtmasse
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung